Hinweise zum Coronavirus und dessen Auswirkung auf die FAU

Informationen für Studierende und Beschäftigte der FAU

Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf alle Bereiche des universitären Lebens an der FAU. Damit Sie sich zeitnah und umfassend informieren können, finden Sie hier nach Themenfeldern sortierte Informationen, die ständig aktualisiert werden. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf dieser Webseite – und hören Sie bei den Podcasts des Präsidenten rein, um auf dem Laufenden zu bleiben.

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Alle Veranstaltungen an der FAU abgesagt (Update: 18. März 2020)

Alle Veranstaltungen – gleichgültig mit welcher Zahl an Teilnehmenden – finden bis auf Weiteres nicht statt.

Davon ausgenommen sind lediglich dringende und nicht verschiebbare Arbeitstreffen, die unter Einhaltung der vom RKI empfohlenen Hygiene-Regelungen weiterhin stattfinden können.

Bitte nutzen Sie für Gremiensitzungen, Kommissionssitzungen und andere Meetings, wo immer möglich, nur noch Video- oder Telefonkonferenzen.

Anleitung für Video- und Telefonkonferenzen für alle Angehörigen der FAU

Einrichtungen geschlossen (Update: 6. Mai 2020)

Ab Montag, 20. April 2020 ist die Ausleihe und Rückgabe von gedruckten Medien in der Hauptbibliothek und den Zweigbibliotheken wieder möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Universitätsbibliothek. Die CIP-Pools an der FAU sind weiterhin geschlossen, ob eine Öffnung erfolgen kann, wird aktuell geprüft.

Der Publikumsverkehr wird innerhalb der FAU bis auf weiteres ausgesetzt. Das heißt die Studienberatung, Studierendenverwaltung und Prüfungsverwaltung (Referate L3 – L6), die Stabsstelle für Internationale Angelegenheiten und weitere Einrichtungen sind für den Publikumsverkehr zunächst geschlossen. Per E-Mail und telefonisch sind die Einrichtungen weiterhin erreichbar.

Studierenden ist ein Zutritt zu den Gebäuden nur aus triftigen Gründen gestattet (z. B. aufgrund vereinbarter Einzeltermine, Wahrnehmung von Forschungsarbeiten an Lehrstühlen, Labortätigkeiten im Rahmen von Bachelor- oder Masterarbeiten). Die Gründe müssen auf Anfrage im Rahmen von Sicherheitskontrollen explizit benannt werden. Der private Aufenthalt, etwa zum Zwecke des Lernens, ist dagegen nicht möglich.

Der Schlossgarten ist ab dem 10. Mai für den Publikumsverkehr geöffnet. Der Botanische Garten und der Aromagarten bleiben zunächst geschlossen.

Die Mensen, Cafeterien und Cafébar des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg sind geschlossen, bieten aber teilweise einen Take-away-Verpflegung an. Weitere Service- und Beratungseinrichtungen des Studentenwerks sind vorerst für den Parteiverkehr geschlossen.

Quarantänemaßnahmen für Einreisende

Nach § 1 Abs. 1 der Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus (Einreise-Quarantäneverordnung – EQV) vom 9. April 2020 (GVBl. 2020, S. 209) sind Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Freistaat Bayern einreisen, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Einreisenden Personen ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.

Der Krisenstab der FAU kommt regelmäßig zusammen, beobachtet und bewertet die Lage und bereitet alle relevanten Entscheidungen an der FAU vor. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf dieser Webseite.

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